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	<title>Die Gruppe MD &#187; Justiz</title>
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		<title>Anarchismus und Recht</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2009 08:58:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anarchismus]]></category>
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		<description><![CDATA[Unter dem Begriff "Recht" wird meist staatliche Gesetzgebung verstanden, aber auch die Kritik des positiven Rechts beruft sich häufig auf legitime "Rechte" oder naturrechtlich begründete Normen. Über die Frage, was unter "Recht" zu verstehen ist, was legitime Rechtsquellen sind und ob "Recht" in einer freien, anarchistischen Gesellschaft eine Funktion haben wird, sind auch ältere anarchistische Theorien keineswegs einer Ansicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-103"></span><strong>abc</strong></p>
<p>Unter dem Begriff &#8220;Recht&#8221; wird meist staatliche Gesetzgebung verstanden, aber auch die Kritik des positiven Rechts beruft sich häufig auf legitime &#8220;Rechte&#8221; oder naturrechtlich begründete Normen. Über die Frage, was unter &#8220;Recht&#8221; zu verstehen ist, was legitime Rechtsquellen sind und ob &#8220;Recht&#8221; in einer freien, anarchistischen Gesellschaft eine Funktion haben wird, sind auch ältere anarchistische Theorien keineswegs einer Ansicht (Eltzbacher hat schon 1900 Unterschiede der Theorien Godwins, Stirners, Proudhons, Bakunins, Kropotkins, Tuckers und Tolstois herausgearbeitet). In der neueren niederländischen und englischsprachigen Diskussion über Anarchismus hat besonders Thom Holterman für ein Verständnis von &#8220;Recht&#8221; geworben, das nicht &#8220;von oben&#8221; gesetzt ist, sondern in den Beziehungen der Menschen und ihrer Selbstorganisation immer wieder neu entsteht und reflektiert wird. In GWR 157 (Graswurzelrevolution, Anm.) haben wir einen Text von ihm zur Strafrechtskritik Clara Wichmanns veröffentlicht, der an eine wichtige ältere Quelle der Beschäftigung gewaltfreier AnarchistInnen mit Rechtsfragen erinnert. Jan Stehn eröffnet im folgenden Beitrag die Diskussion, ob wir ein anarchistisches Recht brauchen und was darunter verstanden werden sollte. <em>(Red. GWR)</em></p>
<p><strong>Nach welchen Prinzipien löst die anarchistische Gesellschaft ihre Konflikte?</strong></p>
<p>Manch einer wird beim Lesen dieser Überschrift verblüfft fragen, was hat Anarchismus &#8211; die Idee von der Abschaffung des Staates &#8211; mit &#8216;Recht&#8217; zu tun, und denkt dabei an den Wust staatlicher Gesetzesberge. &#8220;Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht&#8221; &#8211; so haben schon vor mehr als zwanzig Jahren StudentInnen, Bauern/Bäuerinnen und WinzerInnen ihre Aktionen gegen den Bau des in Baden geplanten Atomkraftwerkes Whyl begründet. Die Parole spielt mit den zwei Seiten des Rechtsbegriffes: einerseits meint &#8216;Recht&#8217; &#8211; die Gesamtheit der in Gesetze und Verordnungen gegossenen staatlichen Regelungen &#8211; andererseits ist &#8216;Recht&#8217; ein wertender, moralischer Begriff, der Verhalten und Verhältnisse in Recht und Unrecht trennt, der nach Gerechtigkeit fragt. &#8216;Recht&#8217; (Gesetze etc.) kann &#8216;Unrecht&#8217; werden, wenn es nicht mehr der Gerechtigkeit dient.</p>
<p>Die Rückbindung von Recht an Gerechtigkeit schlägt bereits den Bogen zum Anarchismus: Selbstbestimmung und Gerechtigkeit sind für ihn zwei zentrale und unverzichtbare Werte. Auch unsere staatlich &#8211; demokratisch (und kapitalistisch/patriarchal!) verfaßte Gesellschaft behauptet, Anspruch auf diese Werte erheben zu können. Wenn wir uns anschauen, was Anarchismus mit Selbstbestimmung und Gerechtigkeit meint, wird allerdings deutlich, wie weit unsere Gesellschaft von der Realisierung dieser Werte entfernt ist.</p>
<p>Selbstbestimmung (oder &#8216;Autonomie&#8217;), das ist die anarchistische Forderung, daß kein Mensch dem Willen eines anderen unterworfen sein soll. Positiv ausgedrückt: Welche Ziele ein Mensch verfolgt, an welchen Werten er/sie sich orientiert und was für sie/ihn Glück und Unglück sind, das muss und kann nur sie/er selbst herausfinden, erfahren und entscheiden. Aber Selbstbestimmung gibt es nicht ohne Gerechtigkeit. Da alle Menschen gleichwertig sind, darf das Selbstbestimmungsrecht des/r Einen nicht das der Anderen ignorieren oder verletzen. Anarchistische Freiheit verlangt den positiven Bezug auf die Freiheit der Anderen.</p>
<p>Selbstbestimmung kann in Konflikt zur Gerechtigkeit geraten. Selbst eine scheinbar harmlose Tätigkeit, wie abends gemütlich die Beine lang zu strecken und in der Zeitung zu schmökern, beruht möglicherweise auf der Unterdrückung anderer: Wer bringt währenddessen die Kinder ins Bett? Welche Bäume wurden für die Zeitung gefällt? &#8230; Alles Handeln hat direkt oder indirekt Auswirkungen und Rückwirkungen auf andere Menschen. Für den Anarchismus stellt sich die Frage, wie die Selbstbestimmung der Menschen in ein gerechtes Verhältnis zueinander gebracht werden kann. Wieweit geht meine Freiheit und wo muß sie zugunsten der Freiheit anderer zurückstehen? Das ist die Frage nach dem &#8216;anarchistischen Recht&#8217;.</p>
<p>Ein anarchistisches Recht existiert nicht über und unabhängig von den Menschen, etwa im Sinne eines &#8216;Naturrechtes&#8217; oder eines von Gott gegebenen Rechtes. Aus dem Grundsatz der Selbstbestimmung folgt: Recht ist das, was Menschen für Recht halten, d.h. Recht entsteht aus dem Denken und der Auseinandersetzung zwischen Menschen. Recht ist Ergebnis eines sozialen Prozesses, es ist nichts endgültiges. (Daher sind auch die folgenden Überlegungen zum anarchistischen Recht nicht als Definition &#8211; &#8216;das ist Recht und danach gilt es sich zu richten&#8217; &#8211; zu lesen. Nein, was ich schreibe sind Vorschläge, und wenn ich dich, LeserIn, dafür gewinnen kann, dann können wir sie zu unserem gemeinsamen Recht machen.)</p>
<p><strong>Konsens versöhnt Selbstbestimmung und Gerechtigkeit</strong></p>
<p>Ein Weg, um den Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Gerechtigkeit zu lösen, ist die Idee des Konsenses: Menschen einer Gruppe bemühen sich um eine gemeinsame Lösung, die ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Ideen gerecht wird. Das Veto-Recht, das jeder/m zusteht, soll garantieren, daß niemand übergangen wird und ein Konsens gesucht wird, der von allen mitgetragen wird. Anstelle des &#8216;wie setze ich mich mit meiner Meinung oder meinen Interessen am besten durch&#8217;, tritt eine offene und interessierte Haltung für den anderen und die kreative Suche nach Kompromissen und gemeinsamen Lösungen.</p>
<p>Gegen das Konsensverfahren wird eingewendet, daß es nur in kleinen Gruppen, in denen Menschen sich unmittelbar miteinander austauschen, funktionieren könne. In einer Gesellschaft von tausenden und Millionen Menschen ist es unmöglich, vor jeder Handlung die Zustimmung von allen anderen Menschen einzuholen. Auch stellt sich die Frage, ob das Veto-Recht, das einen herrschaftsfreien Konsens sichern soll, nicht selber zum Herrschaftsmittel werden kann: Ein Veto kann Druck ausüben und andere Menschen erpressen. Wenn jeder Mensch durch Widerspruch die Handlungen eines anderen Menschen blockieren kann, haben wir ein System totaler gegenseitiger Abhängigkeit, das wenig an eine freiheitliche Gesellschaft erinnert. Diese Einwände finde ich berechtigt, und sie haben mich angeregt, das Konsensprinzip weiter zu entwickeln. Ich will zeigen, wie es nicht nur auf der Ebene der Bezugsgruppe sondern auch in einer anarchistischen Gesellschaft funktioniert. Zum Schluss aber wird auch die Grenze des Konsensverfahrens deutlich und ich werde auf die Frage eingehen, was anarchistisches Recht in einer Situation zerbrochenen Konsenses bedeutet.</p>
<p>Beginnen will ich meine Überlegungen mit einer Situation vollkommener Übereinstimmung zwischen Menschen, um &#8211; davon ausgehend &#8211; Lösungsvorschläge für Situationen zunehmender Uneinigkeit zu entwickeln.<br />
Ein Herz und eine Seele</p>
<p>Kein Recht ist notwendig, wo Menschen miteinander übereinstimmen. Wenn der Wunsch der Einen auch das Bedürfnis des Anderen ist, gibt es keinen Konflikt um Freiheit und Gerechtigkeit. Was aber, wenn die erste Differenz entsteht?</p>
<p><strong>Konsens in der Sache</strong></p>
<p>Der &#8216;Konsens in der Sache&#8217; ist vielen aus ihrem Engagement in Aktionsgruppen vertraut, und wir wissen, daß Konsens nicht Einstimmigkeit bedeuten muß. Unterschiedliche Meinungen und Bedürfnisse werden akzeptiert. Aber gemeinsam wird versucht, eine Lösung zu finden, die den unterschiedlichen Standpunkten am besten gerecht wird. Ein Konsens ist gefunden, wenn niemand mehr sein/ihr Veto einlegt.</p>
<p>Konsensgespräche verlangen eine intensive und offen geführte Kommunikation mit viel Sensibilität für die Meinung und die Bedürfnisse der Anderen. Ohne eine solche Haltung besteht die Gefahr, daß entweder das Veto mißbraucht wird, um eine bestimmte Meinung in der Gruppe durchzusetzen, oder umgekehrt ein Gruppendruck entsteht, der die Anpassung an einen behaupteten Gruppenkonsens fordert. Was aber, wenn ein Konsens in der Sache nicht mehr gelingt?</p>
<p><strong>Einigkeit über Entscheidungsregeln</strong></p>
<p>In größeren Gruppen können unmöglich alle Entscheidungen von allen mitgetroffen werden. Notwendig ist, sich Strukturen und Regelungen zu geben, mit denen Entscheidungen differenziert und aufgeteilt werden. Bestimmte Angelegenheiten können individuell, andere von Arbeitsgruppen oder Delegierten, wieder andere durch Abstimmungen und nur die für alle gemeinsam wichtigen Fragen im Konsensverfahren entschieden werden. Gegen eine naive Vorstellung vom Anarchismus, die meint, daß jede/r über alles mitentscheiden müsse, finde ich ausreichend, wenn die Entscheidungsregeln von allen Beteiligten getragen werden. Beispielsweise sind Mehrheitsentscheidungen keineswegs &#8220;unanarchistisch&#8221;, solange ein Konsens darüber besteht, daß diese Entscheidungsregel für bestimmte Fragen angewendet werden soll.</p>
<p>Aber besteht nicht die Gefahr, daß sich solche Regelungen zu neuen Herrschaftsstrukturen verfestigen? Die besteht, und darum ist die Frage wichtig, was passiert, wenn jemand den Konsens der Entscheidungsregeln aufkündigt.</p>
<p><strong>Solidarische Trennung</strong></p>
<p>Wenn eine Gruppe sich nicht auf gemeinsame Entscheidungsregeln einigen kann, gibt es zwei mögliche Wege: Entweder wird einem Teil (und sei es auch nur ein/e Einzelne/r) die Ansichten und Regeln der Anderen aufgezwungen oder die Beteiligten trennen sich. Für AnarchistInnen ist nur der letztere Weg gangbar. Das Recht und die Möglichkeit, sich zu trennen, sind auch Vorsorge gegen Herrschaftsverhältnisse innerhalb einer Gruppe. Denn ist der Austritt aus einer Gruppe mit subjektiv und objektiv großen Nachteilen verbunden, kann ein Machtgefälle zuungunsten derjenigen entstehen, die am meisten zu verlieren haben, wenn sie sich trennen müssen. Wenn Frauen sich aus unterdrückerischen Beziehungen nicht lösen, liegt das oft daran, weil eine Trennung für sie unter patriarchalen Verhältnissen mit massiven Verlusten, etwa mit ökonomischer und sozialer Benachteiligung, verbunden ist. Eine freiheitliche Gesellschaft braucht deshalb einen Konsens über solidarische Trennungsregeln. Anarchistischer Anspruch an Trennungsregeln ist, daß sie auch im getrennten Nebeneinander gleichberechtigte Lebensmöglichkeit garantieren.</p>
<p>Wenn Menschen sich zu einem Projekt zusammenfinden, regeln sie häufig &#8211; auch wenn es nicht so angenehm ist, im Schwung der Projektgründung daran zu denken &#8211; vorausschauend auch die Frage, wie Gemeinsames geteilt wird, wenn Einzelne aussteigen oder das Projekt als ganzes sich auflöst. Doch notwendig sind auch Trennungsregeln zwischen Projekten und überhaupt allen Menschen, die sich nicht auf gemeinsames Miteinander geeinigt haben. Merkwürdigerweise wird die Frage nach Trennungsregeln fast nirgendwo in der anarchistischen Literatur angesprochen. Häufig basiert die anarchistische Utopie auf einem harmonischen Menschen- und Gesellschaftsbild, in der Trennungen nur als repressives Mittel gegen &#8216;Störenfriede&#8217; vorkommen. Unterschiede in Meinungen und in Interessen aber sind der Lebenssaft einer freien Gesellschaft.</p>
<p>Der Staat rechtfertigt sein Gesetz- und Gewaltmonopol damit, daß ohne seine &#8216;ordnende und schützende Hand&#8217; Meinungs- und Interessengegensätze in Mord- und Totschlag endeten. Dem ist schwer zu widersprechen, gibt es doch in der Realität genug Beispiele dafür. Aber die Utopie einer Gesellschaft als große Gemeinschaft ohne unterschiedliche Interessen kippt das Kind mit dem Bade aus. Denn möglich (und auch dafür gibt es viele Beispiele) ist auch, daß Unterschiede nicht zu Gegensätzen werden: möglich ist, sich auf solidarischer Grundlage zu trennen.</p>
<p><strong>Wofür Trennungsregeln?</strong></p>
<p>Wo Menschen sich trennen oder getrennt sind, stellt sich die Frage nach Besitz und Eigentum. Wie kann gemeinsam genutzter Besitz getrennt werden und wie trennt sich Eigentum, wo kein gemeinsamer Besitz gewünscht ist?</p>
<p>Es gibt im Anarchismus auch eine Utopie von der Abschaffung des privaten Eigentums. Dabei gilt es genau hinzusehen, was jeweils gemeint ist, denn dieser Begriff umfasst verschiedene Aspekte: das Recht etwas zu nutzen (beispielsweise ein Mieter seine gemietete Wohnung), das Recht über etwas zu entscheiden (etwa der Eigentümer über sein Haus) und das Recht Zinsen zu kassieren (z.B. der Kreditgeber, der das Haus finanziert hat). Eine kommunistische Utopie als allgemeine anarchistische Gesellschaftsgrundlage lehne ich ab. Denn ohne die Möglichkeit, daß Menschen Nutzungs- und Entscheidungsrechte voneinander trennen, ist Trennung unmöglich und die Menschen wären zwangskollektiviert. Es mag wünschenswert sein, wenn Menschen sich für gemeinsamen Besitz entscheiden &#8211; aber es muß auch das Recht geben, sich aus dieser Gemeinsamkeit wieder zu lösen.</p>
<p>Solidarische Trennung verlangt die gleichberechtigte Verteilung von Besitz und Eigentum. Wenn jedem Menschen Nutzungs- und Entscheidungsrechte zustehen, dürfen Produktionsmitteln und Vermögen nicht in den Händen weniger monopolisiert sein. Mit einer Trennung stellt sich auch die Frage nach sozialen Verpflichtungen, die über die Trennung hinaus existieren. Denken wir nur an die Trennung von Frau und Mann und der sozialen Verantwortung für Kinder (und auch alte Menschen), die häufig allein der Frau überlassen bleibt. Auch die gemeinsame Betroffenheit und Verantwortung für ökologische Fragen lässt sich durch &#8216;Trennungen&#8217; nicht aufheben.</p>
<p>Selbstverständlich verlangt &#8216;solidarische Trennung&#8217; auf Gewalt zu verzichten und die Autonomie des Anderen zu respektieren. An dieser Stelle ist eine Kritik des graswurzlerischen Gewaltbegriffes notwendig: Danach gibt es nur Gewalt gegen Menschen, da Sachen kein Leid empfinden. Das ist zwar richtig, übersieht aber, daß Gewalt gegen Menschen auch über Gewalt gegen Sachen erfolgen kann. Werden die Wohnung eines Menschen oder seine Produktionsmittel zerstört oder entwendet, dann ist diese Gewalt gegen Sachen eben auch Gewalt gegen Menschen. Verzicht auf Gewalt muß daher auch heißen, daß Gewalt gegen den Besitz anderer ausgeschlossen ist &#8211; wenn denn dieser Besitz gleichberechtigt verteilt ist.</p>
<p>Wie kann in all diesen Fragen ein Konsens erreicht werden, der nicht nur eine überschaubare Gruppe sondern viele Menschen einer Gesellschaft umfaßt? Auch dafür möchte ich drei Abstufungen an Gemeinsamkeit vorstellen. Konsens über</p>
<ul>
<li>Trennungsregeln</li>
<li>Trennungsprinzipien</li>
<li>Prinzipien friedlicher Koexistenz</li>
</ul>
<p><strong>Trennungsregeln gestaltet von sozialen Vereinigungen</strong></p>
<p>Heutzutage werden Trennungsregeln vom Staat und durch staatliches Recht gesetzt. In einer anarchistischen Gesellschaft werden &#8216;Trennungsregeln&#8217; in freien gesellschaftlichen Vereinigungen vereinbart. Beispielsweise schließen sich Menschen in einem Solidarverein zusammen und richten einen Fonds ein, der allen Kindern, Kranken, Pflegebedürftigen und alten Menschen ihrer Vereinigung &#8211; unabhängig davon, in welchem persönlichen Bezug sie leben &#8211; ein ausreichendes Grundeinkommen sichert. Andere Vereinigungen werden ihren Mitgliedern ein Bildungsgeld auszahlen. Betriebe können sich zu einem Ökologierat zusammenschließen, in dem sie sich auf ökologische Standards ihrer Produktion verständigen. Menschen können sich auf Umverteilungsregeln einigen, die für gleichberechtigten Besitz sorgen. Aus der Erfahrung, daß sich Konflikte mit Hilfe unparteiischer Dritter oft leichter lösen lassen, wären die Einrichtungen von KonflikthelferInnen und Schiedsgerichten wichtig. Eine Vielzahl von Solidarregelungen und -organisationen lassen sich in einer freien Gesellschaft vorstellen. Die Menschen schaffen sich so ein soziales, solidarisches Umfeld, das jedem Menschen ausreichend Ressourcen zur Verfügung stellt, um sein Selbstbestimmungsrecht tatsächlich ausüben zu können.</p>
<p>Wir sind gewöhnt an die staatliche Vereinheitlichung von Regelungen. Aber nicht alle Menschen werden sich auf ein gemeinsames Maß an sozialer Verpflichtung einigen. Ich meine, daß innerhalb einer freien Gesellschaft unterschiedliche Solidarregeln nebeneinander existieren können. Das mag zu Konflikten und zu Ungleichheit führen. Doch sind auch Zwischenlösungen und Kompromisse denkbar: etwa daß die Sozialgenossenschaften sich darauf verständigen, jeweils die Hälfte ihrer Sozialausgaben gemeinsam zu tragen. Der Reiz der anarchistischen Gesellschaft besteht eben darin, daß eine Vielfalt an Vereinigungen und Regelungen nebeneinander existieren und im öffentlichen Meinungsstreit miteinander um Unterstützung und Beteiligung wetteifern.</p>
<p><strong>Prinzipien eines anarchistischen Gesellschaftsbundes</strong></p>
<p>Nein, nicht einheitliche Regelungen sind für die anarchistische Gesellschaft notwendig, aber ein Konsens über Prinzipien und Wertvorstellungen, die einen Rahmen für die Vielfalt der Regelungen bieten. Der Grundkonsens einer anarchistischen Gesellschaft könnte beispielsweise so formuliert sein:</p>
<p>&#8220;Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, welche Beziehungen und welche Vereinbarungen sie/er eingeht. Alle Beziehungen und Vereinbarungen sind in einer angemessenen Frist kündbar. Darüber hinaus versprechen wir einander, für die folgenden sozialen Verpflichtungen einzustehen:</p>
<ul>
<li>Reichtumsunterschiede, vor allem an Boden, Produktionsmitteln, Gebäuden, Finanzmitteln und sonstigen Vermögen werden wir kontinuierlich durch Umverteilung abbauen.</li>
<li>Jedem interessierten Menschen sind Bildung, Wissen und Knowhow frei zugänglich zu machen. Jeder hat das Recht auf Einblick in andere Projekte. Kein Mensch darf in seiner Meinungsbildung behindert oder manipuliert werden.</li>
<li>Ungleichheit, die durch die Sorge für Kinder und pflegebedürftige Menschen, durch Krankheit, Behinderung und Notlagen entstehen, gleichen wir untereinander aus.</li>
<li>Wir setzen uns für den Erhalt der ökologischen Vielfalt in der Natur ein und schützen die Umwelt vor menschenschädigenden Veränderungen.</li>
<li>Konflikte wollen wir ohne Gewalt und ohne Androhung von Gewalt austragen. Wenn wir andere Menschen in ihrer Freiheit oder unsere sozialen Verpflichtungen verletzt haben, leisten wir Wiedergutmachung.</li>
<li>Mit gewaltfreiem Widerstand verteidigen und beschützen wir einander unsere Freiheit.</li>
<li>Die Ausgestaltung und Umsetzung dieser sozialen Verpflichtungen liegt in unseren eigenen Händen. Dafür organisieren wir uns in frei gewählten Vereinigungen.&#8221;</li>
</ul>
<p>Dieser &#8216;Bund&#8217; hat keine PräsidentIn und kein Parlament, auch kein Zentralkomitee oder Gerichtshof. Für mich hat der anarchistische Bund weder Mitgliederlisten noch Organisation. Ich stelle ihn mir als Bewegung von Menschen vor, die ihr Selbstverständnis als soziale AnarchistInnen durch ein gemeinsames Symbol sichtbar und bekannt machen. Die Umsetzung der Versprechen braucht allerdings Organisation &#8211; das geschieht in freien Vereinigungen, in BürgerInneninitiativen, in GenossInnenschaften, in Komitees und Vereinen. Ja, der Staat, der ist abgeschafft.</p>
<p><strong>&#8220;Friedliche Koexistenz&#8221;</strong></p>
<p>Dieser Katalog guter Vorsätze klingt schön, doch auch hier müssen wir nun die Frage stellen, was passiert, wenn Menschen diesen Grundsätzen eines anarchistischen Gesellschaftsbundes nicht zustimmen und ihren sozialen Verpflichtungen nicht nachkommen. Denn auch für den anarchistischen Gesellschaftsvertrag gilt das Recht auf Kündigung. Da der Anarchismus anders als der Nationalstaat weder über ein Gebiet noch über eine Menschengruppe herrschen will, wird es auch Menschen und Gruppen geben, die, aus welchen Gründen auch immer, bei einem anarchistischen Gesellschaftsbund nicht dabei sein wollen. Vielleicht wird es verschiedene anarchistische Bünde, die ihr Freiheits- und Solidaritätsverständnis unterschiedlich sehen, nebeneinander geben.</p>
<p>Gut wäre allerdings, wenn wir uns den Menschen, die sich unserem Bund nicht anschließen, auf ein friedliches, herrschaftsfreies Nebeneinander verständigen können. Fünf Gebote sind dafür wichtig:</p>
<ul>
<li>keine Gewalt gegen Menschen und deren Eigentum</li>
<li>keine Manipulation der Meinung anderer durch Unehrlichkeit</li>
<li>keine Zerstörung gemeinsamer Umwelt</li>
<li>keine gravierende Ungleichheit in den Eigentumsverhältnissen</li>
<li>Konflikte durch Gespräche und gemeinsam bestimmte Schiedsleute lösen.</li>
</ul>
<p>Diese Grundsätze beinhalten die Minimalethik herrschaftsfreier Beziehung. Sie sind letzter möglicher anarchistischer Konsens zwischen Menschen und Gesellschaftsgruppen, die keinen weitergehenden Konsens miteinander finden. Doch nicht nur das, sie sind überhaupt Voraussetzung des Konsensprinzips. Wenn ich oben gesagt habe, bei Übereinstimmung (&#8216;ein Herz und eine Seele&#8217;) bedürfe es keines anarchistischen Rechtes, war das nur vorläufige Erkenntnis. Denn wenn Menschen von Gewalt bedroht oder in ihrer Meinung manipuliert oder aufgrund von Ungleichheit ökonomisch abhängig sind, werden sie wohl auch Vereinbarungen zustimmen, die so ungerecht sind wie die Verhältnisse, denen sie unterworfen sind. Nur unter herrschaftsfreien Bedingungen kann auch ein Konsens herrschaftsfrei sein.</p>
<p><strong>Ein Baum mit vielen Verzweigungen</strong></p>
<p>Nachdem ich sechs verschiedene Abstufungen abnehmenden Konsenses beschrieben habe, ist es nun an der Zeit, das Bild umzudrehen und auf die Füße zu stellen. Stellen wir uns das anarchistische Recht als Baum vor, dann entspricht der Stamm, der alles trägt, der anarchistischen Minimalethik. Aus diesem Stamm können verschiedene Stämme wachsen, die für unterschiedliche Gesellschaftsverträge von Menschen miteinander stehen, also z.B. für den oben skizzierten anarchistischen Bund. In einer Vielfalt von unterschiedlichen Organisationsformen und Vereinbarungen setzen die Menschen die Grundsätze ihres Gesellschaftsvertrages um, wofür die Äste des Baumes Symbol sind. Noch vielfältiger sind die Vereinbarungen, mit denen Menschen ihre unmittelbaren Arbeitsverhältnisse und Lebensformen regeln. Die unzähligen Ästchen, die die Baumkrone bilden, sind Ausdruck der Lebensvielfalt im Anarchismus.</p>
<p>Sind wir damit am Ende? Nein, schon manche/r wird die Frage auf der Lippe haben, welches Recht gilt, wenn auch der Minimalkonsens herrschaftsfreien Nebeneinanders zerbrochen ist. Die Kündigung dieses Konsenses bedeutet &#8211; aus anarchistischer Sicht &#8211; daß Menschen ihre Selbstbestimmung über die Selbstbestimmung anderer erheben.</p>
<p><strong>Freiheit braucht Verteidigung</strong></p>
<p>Auch in einer anarchistischen Gesellschaft wird es Streit, Verletzungen und Gewalt geben. Das ist solange kein schwerwiegendes Problem, wie es den Beteiligten gelingt, angerichteten Schaden wiedergutzumachen und einen gerechten Ausgleich herzustellen. Ich bin der Meinung, daß auch für schwerste Verbrechen konstruktive und gerechte Lösungen gefunden werden können. Gefahr erwächst dort, wo Menschen sich durch Gewalt und Betrug systematisch Vorteile und Macht auf Kosten anderer verschaffen wollen. Wird das geduldet, breitet sich das Unrecht aus &#8211; denn auch der Gutwillige wird in dieses egoistische Treiben um Macht und Vorteile hineingezogen, um selber nicht unter die Räder zu kommen. Mit dieser Gefahr rechtfertigt sich heute der (demokratische) Staat. Er sei notwendig, um die Freiheitsrechte seiner BürgerInnen zu schützen. Im Unterschied zum Anarchismus verteidigt der Staat die Freiheit mit Mitteln, die der Freiheit widersprechen: Mit (Staats-) Gewalt soll Gewaltfreiheit in der Gesellschaft hergestellt, mit Gefängnissen die Freiheit geschützt, mit Zwangsbesteuerung ein solidarischer Ausgleich geschaffen werden. Der Staat stellt sich außerhalb der Freiheitsrechte, die er zu garantieren verspricht. Die Folge: Der Staat selber ist Bedrohung und Gefahr für die Freiheit.</p>
<p>Der Gedanke, daß Menschen, die die Freiheit anderer verletzen und mißachten, selber keinen Anspruch mehr auf ihre Freiheitsrechte haben, hat eine überzeugende Logik. Viele AnarchistInnen werden etwa einem Faschisten kaum Freiheitsrechte zuerkennen wollen. Ich bin da allerdings anderer Meinung. Wenn wir anderen Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht aberkennen, dann stellen wir uns über sie – was der Idee des Anarchismus widerspricht. Wir haben das Recht, unsere Freiheitsrechte zu verteidigen und ungerechte Macht anderer zurückzuweisen. Aber das anarchistische Recht legitimiert niemanden, die Freiheitsrechte anderer zu verletzen. Strafjustiz ist unvereinbar mit dem Anarchismus.</p>
<p>Verteidigung der Freiheit kann nicht bedeuten, den Gegner meiner Freiheit zu vernichten oder mir zu unterwerfen, sondern seine Macht zu begrenzen und ihn zu zwingen, die Grundsätze friedlichen Nebeneinanders einzuhalten. Die Mittel des anarchistischen Freiheitskampfes sind an diesem Ziel orientiert. Der Widerstand gegen maßlose Machtansprüche erfolgt vor allem mit Kampfmethoden die im Selbstbestimmungsrecht wurzeln: Das Recht, die Zusammenarbeit aufzukündigen und zu verweigern, also Boykott, Streik, Ziviler Ungehorsam. Weitergehend sind &#8216;Direkte Aktionen&#8217;, mit denen durch Besetzung, Blockade und Sabotage in ungerechtfertigte Eigentumsansprüche anderer eingegriffen wird. Gibt es in einer Gesellschaft einen breiten anarchistischen Grundkonsens ist gewaltfreier Widerstand wirksam genug, um das Selbstbestimmungsrecht selbst gegen Gewalt zu verteidigen. Gewalt gegen Menschen, selbst als Reaktion auf Gewalt, steht immer im Widerspruch zur anarchistischen Freiheitsidee, für die die Selbstbestimmung über den eigenen Körper elementar ist. Der Tod ist das Ende jeder Selbstbestimmung. Für AnarchistInnen ist Gewalt nur für extreme Notwehrsituationen zu rechtfertigen.</p>
<p>Im Kampf um unsere Freiheit müssen wir außerhalb des Konsensprinzips handeln. Denn eine Verständigung um die Anerkennung gegenseitiger Rechte ist nicht gelungen. Demjenigen, der uns unterdrückt, sprechen wir die Legitimation ab, und er stellt umgekehrt unser (Freiheits-) Recht infrage. Der Kampf um Selbstbestimmung ist eine Gratwanderung zwischen &#8216;zu wenig&#8217; und &#8216;zu viel&#8217; Verteidigung, die an kaum wahrnehmbaren Grenzen leicht in Aggression und Herrschaft umschlagen kann. Beispiele liefert die Geschichte genug dafür, wie aus Befreiung neue Unterdrückung wurde. Die Begrenzung der Macht des Gegners kann daher nur ein vorläufiges Ziel des anarchistischen Freiheitskampfes sein. Denn der Anarchismus verwirklicht sich erst, wenn wir mit unserem Gegner einen neuen Konsens gewonnen haben und uns über gleichberechtigte Menschenrechte einigen konnten.</p>
<p><strong>Anarchismus im real existierenden Staat</strong></p>
<p>Was bedeuten die hier entwickelten Gedanken und Rechtsvorstellungen für unsere Situation in der Bundesrepublik?</p>
<p>In den gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen wir leben, gelten offensichtlich andere Gebote als die des Anarchismus. Der Kapitalist denkt nicht an eine gerechte Eigentumsverteilung und der Staat verzichtet nicht auf sein Gewalt- und Gesetzesmonopol. Auch die alltäglichen Beziehungen der Menschen sind von Herrschaftsverhalten, Gewaltbereitschaft und Egoismus geprägt. Wir müssen mit Bedauern anerkennen, daß sehr viele Menschen diesen ungerechten Verhältnissen zustimmen und sie legitimieren. Und, ich erkenne auch an, daß jeder Mensch das Recht hat, sich für andere gesellschaftliche Verhältnisse als den Anarchismus zu entscheiden.</p>
<p>Aber umgekehrt fordere ich gleiches Recht für mich. Mal abgesehen davon, daß über das Grundgesetz nie in einer Volksabstimmung entschieden wurde, hat auch eine Mehrheit kein Recht, Menschen, die dem Mehrheitsprinzip widersprechen, ihre Regeln und Bedingungen aufzuzwingen. Gesetze, Steuern, Wehrpflicht usf. gelten aber für jede/n BundesbürgerIn, auch für diejenigen, die gar keine BundesbürgerInnen sein wollen. Theoretisch ist es zwar möglich, aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen zu werden, aber nur bei Übernahme einer anderen Staatsbürgerschaft &#8211; dem Staatsprinzip ist also nicht zu entkommen. Außerdem &#8211; und das ist ein noch größeres Unrecht &#8211; gelten die Gesetze, sogar noch repressiver, auch für Nicht-BundesbürgerInnen in Deutschland. Wir haben das (anarchistische) Recht, dem Staat und seinen Gesetzen unsere Zustimmung zu verweigern. Da der Staat das nicht akzeptiert, sind wir in der oben beschriebenen Situation der Verteidigung unserer Rechte &#8211; allerdings mit außerordentlicher Schwäche, da wir als AnarchistInnen nur eine Mini-Minderheit sind. Wir sind heute nicht in der Lage, eine staatsunabhängige, anarchistische Gegengesellschaft zu organisieren und diese zu verteidigen.</p>
<p><strong>Aber was nicht ist, kann werden</strong></p>
<p>Wenn wir heute dem Staat unsere Zustimmung nicht in aller Konsequenz entziehen können, weil wir noch in zu vielem von ihm abhängig sind und unsere Verteidigung zu schwach ist &#8211; so können wir doch mit kleinen Schritten anfangen und unsere Rolle als StaatsbürgerInnen Schritt für Schritt aufkündigen und staatliches Recht durch eigene Regelungen ersetzen. Anarchismus beginnt, wo wir unsere eigenen Lebenszusammenhänge schaffen, beispielsweise als &#8216;Ökodorf&#8217;, wo freie Schulen entstehen, wo Menschen eigene Regelungen für sozialen Ausgleich und für Konfliktlösungen schaffen, wo wir uns nicht an Polizei und Justiz wenden, sondern Konflikte in gewaltfreier Nachbarschaftssolidarität angehen &#8230;</p>
<p>Träume ich &#8216;mal von einer anarchistischen Bewegung mit vielen Menschen, so stelle ich mir vor, daß schrittweise autonome Rechtsbereiche erkämpft werden. Ein Grundsatz könnte sein, daß staatliches Recht nur soweit gilt, wie die betroffenen Menschen ihre Rechts-Angelegenheiten nicht selber regeln. Zum Beispiel: Dort wo Menschen ihre Konflikte durch eigene Schiedsgerichte lösen, hat die staatliche Justiz nichts mehr zu suchen. Einhergehen muß damit auch das Recht, die Steuern zu reduzieren oder zurückzufordern. Etwa so: Wo Eltern eine frei Schule gründen, entfallen nicht nur die staatlichen Schulgesetze, ihnen steht auch der entsprechende Anteil ihrer Steuern, die der Staat für Bildung aufwendet, zu.</p>
<p>Der Anarchismus kommt nicht &#8216;Knall auf Fall&#8217; &#8211; in vielen Schritten muß der Staat zurückgedrängt, anarchistisches Menschenrecht behauptet und Selbstbestimmung mit Leben und Inhalt gefüllt werden.</p>
<p><em>Jan, Blütlingen Dezember &#8217;96 (Quelle: Graswurzelrevolution # 216, Februar 1997)</em></p>
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		<title>Anarchie: Eine Welt ohne Gefängnisse</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2009 08:01:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[AnarchistInnen stellen sich eine Gesellschaft ohne Gefangene, BewacherInnen, Gerichte und PolizistInnen vor. Aber wird das dann nicht der Kampf Alle gegen Alle sein? Wie soll sich dann eine freie Gesellschaft gegen antisoziales und zerstörerisches Verhalten verteidigen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-93"></span>AnarchistInnen stellen sich eine Gesellschaft ohne Gefangene, BewacherInnen, Gerichte und PolizistInnen vor. Aber wird das dann nicht der Kampf Alle gegen Alle sein? Wie soll sich dann eine freie Gesellschaft gegen antisoziales und zerstörerisches Verhalten verteidigen? Um eine Debatte über diese und andere Fragen anzuregen, wird ein Blick auf anarchistische und radikale Sichtweisen der Themen Gesetz, abweichendes Verhalten und Strafe sowie der Rolle des Gefängnisses in der modernen Gesellschaft geworfen werden.</p>
<p>Eine sinnvolle Diskussion der Institutionen der Bestrafung und des Gesetzes in unserer Gesellschaft muss sich unbedingt mit der Rolle und Funktion des Gefängnissystems beschäftigen. Gefangenschaft ist das Anliegen dieser Institutionen und prägt sie. Diese Situation ist jedoch historisch bestimmt, und besteht erst seit ein paar Hundert Jahren.</p>
<p>In vorkapitalistischen Zeiten war Gefangenschaft höchstens ein temporärer Zustand bevor es zur eigentlichen Strafanwendung kam (sei diese die körperliche Bestrafung, Verstümmelung, Tod oder Abzug der materiellen Waren). Bestrafungsmethoden waren häufig grausam und spektakulär, oft entsprechend dem Prinzip wonach die Strafe den verursachten Schäden irgendwie entsprechen sollte.</p>
<p>Solche Formen der Bestrafung gelten bei allen Seiten als barbarisch und abscheulich. Dazu hat der Anthropologe Claude Levi Straus eine interessante Anmerkung gemacht. Laut ihm ist das Grauen, das solche extremen Methoden der Bestrafung in uns bewirken, nicht größer als die Grausigkeit die solche sogenannten Barbaren empfinden würden, wenn sie mit unserem Gefängnissystem konfrontiert wären. Der Grund dafür ist, dass solche Gesellschaften einen extrem hohen Sozialwert auf Gemeinschaft und Sozialbindungen setzen. Aus dieser Sicht sind Gefängnisse mit ihrer Zerstörung der Sozialbindungen und sich ergebenden psychologischen Folter eine extreme Art des Schreckens. Levi Strauss meinte selbstverständlich nicht, dass wir Freiheitsstrafen gegen die Wiedereinführung von Verstümmelung austauschen sollten. Er schlug aber vor, dass wir versuchen sollten, mit den Augen eines Barbaren das Gefängnissystem zu betrachten, um unsere Abscheu für diese zivilisierte Form der Grausigkeit wiederzuentdecken.</p>
<p>Es gab auch vorkapitalistische Gesellschaften, wo Sanktionen eher eine „menschlichere“ Form angenommen haben. Beispiele dafür sind die gesellschaftlich vorgeschriebene Wiedergutmachung und das befristete Ausstoßen der Täter aus der Gemeinschaft. Ohne solche Gesellschaften idealisieren zu wollen, haben Kritiker des Gefängnissystems und des strafenden Prinzips solche historischen Beispiele verwendet, um zu zeigen, dass es auch andere Möglichkeiten geben kann, mit unsozialem Verhalten umzugehen.</p>
<p>Das Gefängnis als Ort und Methode der Bestrafung etabliert sich um die Zeit der industriellen Revolution, und wurde in Europa erst am Ende des achtzehnten Jahrhunderts weitverbreitet. Man hört oft, dass dieser Prozess das Ergebnis eines höheren Niveaus der Zivilisation und der Menschlichkeit gewesen sei. Im Wirklichkeit ergab sich dieser Prozess aus der Entwicklung der Lohnarbeit, der Erscheinung des Proletariats, und dem Verlangen der neuen bürgerlichen Klasse ihre Herrschaft über die Gesellschaft zu verbreiten und zu verstärken.</p>
<p>Laut Michel Foucault ist die Erscheinung der Figur des modernen Straffälligen eine andere Folge der oben genannten gesellschaftlichen Änderungen gewesen. Der Straffällig ist grundsätzlich ein Proletarier, der sich in den Prozess der produktiven Arbeit nicht integriert hat. Foucault argumentiert weiter, dass das Bestehen und die öffentliche Kennung dieser Straffällige Anforderungen des kapitalistischen Systems sind. Sie verursachen Trennungen innerhalb der Arbeiterklasse (Proletariat gegen Lumpenproletariat, anständiger Arbeiter gegen Rowdy, usw.) und geben eine ideologische Rechtfertigung für den Weiterbestand des Polizeisystems.</p>
<p>Eine kurze Geschichte des modernen Gefängnissystems beginnt 1557 in England, als das erste &#8220;House of Correction&#8221; oder &#8220;Workhouse&#8221; gegründet wurde, mit dem Ziel, Diebe, Prostituierte, Vagabunden und verlassene Kinder durch Arbeit und Disziplin zu verbessern. Nach 1601 füllten sich die Workhouses mit noch mehrere Proletariern infolge eines Gesetzes, das die Ablehnung der Arbeit ausdrücklich zu einer Straftat machte.</p>
<p>Gefängnisse nahmen ihre moderne Gestalt am Ende des 18en und Anfang des 19en Jahrhundert an. In dieser Zeit formulierten Reformisten wie Jeremy Bentham den theoretischen Hintergrund des Gefängnissystems. Einschüchterung und die Kontrolle des Verbrechers wurden seine Hauptzwecke, und die Organisation und Gestalt der Gefängnisse änderten sich dementsprechend. In dieser Hinsicht hat Bentham mit seiner Erfindung des Panopticons, (das heißt “das Auge das alles sieht“) moderne Gefängnisse durchaus geprägt. Andere Reformen, die in dieser Zeit eingeführt wurden, sind zB die Trennung der Geschlechter.</p>
<p>Es hat eine neue Welle der Änderungen im Gefängnissystem in den letzten Jahren gegeben. Der wichtigste Trend ist eine Expansion des Systems gewesen, einschließlich einer Beschleunigung im Gefängnisbau und der Einführung von neuen Kontrollstrukturen für bestimmte Sozialgruppen (so wie Immigranten und Drogenkonsumenten). Dieser Trend hat das Einsperren einer ständig steigenden Zahl von Leuten erlaubt.</p>
<p>Diese Tendenz hat es überall in der westlichen Welt gegeben, obwohl es am stärksten in den USA gewesen ist, wo der Anzahl der Gefangenen seit der siebziger Jahre um das fünffache stieg. Eine Gegentendenz gab es kurzfristig in Österreich. Bis 1983 hatte Österreich die höchste proportionale Gefängnisbevölkerung Europas. Zwischen 1983 und 1989 ist der Zahl der Gefangenen gefallen dank Gesetzesreformen, die verschiedene Delikte vom Straf- zum Zivilrecht verschoben haben. Die Anzahl der Gefangenen hat sich seit daher aber ständig wieder erhöht.</p>
<p>Es hat mehrere Versuche gegeben, diesen Trend zu analysieren und zu verstehen. Ich werde hier nur ein Paar der wichtigsten Punkte erläutern.</p>
<p>Erstens ist diese Zunahme ohne eine proportionale Zunahme der Verbrechen aufgetreten. Es gab aber dafür eine massive Erhöhung an Angst, in Zusammenhang mit sogenannten „media panics“, die immer wieder neue soziale Gruppen betroffen haben: Beispiele sind Rauschgiftsüchtige, Immigranten, Hooligans, Kinderschänder, Roma, Linksextremisten, Rechtsextremisten oder viele andere.</p>
<p>Außerdem ist diese Tendenz durch das zunehmende Eindringen des Gesetzes innerhalb aller Aspekte des sozialen- und privaten Lebens verursacht worden. Die vor kurzem stattgefundene Verhaftung einer englischen Mutter, weil ihre zwei Töchter ständig geschwänzt hatten, zeigt wohin das führt.</p>
<p>Dieser Trend hat auch bedeutet, dass marginalisierte soziale Gruppen es immer schwieriger haben, im Netz des Gefängnissystems nicht gefangen zu werden. Gefängnisse werden wieder Orte für die Lagerung unerwünschter oder unproduktiver Leute, und füllen das Loch, das der verschwindende Sozialstaat gelassen hat. Die Gefängnisbevölkerung sowie die Anstalten werden demzufolge verschiedenartiger. Auf einer Seite hat man „sanfte“ immer öfter private Gefängnisse für die meisten Häftlinge. Auf der anderen Seite gibt es immer brutalere Hochsicherheitskomplexe für die, die der Staat als unverbesserliche Feinde sieht, wo Isolationsfolter Standardpraxis ist.</p>
<p>Eine zusammenhängende Entwicklung ist der zunehmende Gebrauch von kleinen Prämien und Privilegien für gutes Benehmen, bis hin zur bedingten Frühentlassung. Diese sind wirkungsvolle Methoden für die Vernichtung der Persönlichkeit, und vermeiden das Auftreten von Aufstands- oder Konfliktsituationen innerhalb der Gefängnisse, wie es sie in vielen Ländern in den sechziger und siebziger Jahren gegeben hat.</p>
<p>Die zunehmende Anzahl der Gefangenen ergibt sich auch aus längeren Strafen. In den meisten Ländern wird dieselbe Tat heute schwerer bestraft als vor 10 Jahren. Gerichte und politische Institutionen behaupten, dass sie im Namen der Opfer agieren, folglich ergeben sich immer strengere Gesetze und Urteile. Wir sollten aber erwähnen, dass diese angebliche Unterstützung des Opfers sehr begrenzt ist. Der Staat übt Rache im Namen des Opfers durch sein Gewaltmonopol aus, tut aber wenig um den Schaden der dem Opfer widerfahren ist zu beheben.</p>
<p>Die Methoden und Instrumente des Gefängnissystems haben sich auch geändert. Beispiele dafür sind zunehmende Anwendungen antipsychotische Drogen auf InsassInnen und die Erfindung von neuen hochtechnischen Instrumenten der Kontrolle, so wie elektronische Armbänder für bedingt Entlassene. Nachdem neue Methoden der Kontrolle innerhalb der Gefängnisse getestet worden sind, werden sie oft für die weitere Gesellschaft angewandt. Die massive Anwendung von Überwachungskameras auf allen Strassen ist zum Beispiel ein Versuch, Benthams Traums des Panopticons zu verwirklichen, indem die Behörden eine vollständige Kontrolle über abweichendes Verhalten durch „das allsehende Auge“ erzielen wollen.</p>
<p>In den letzten Jahren hat es auch eine starke Zunahme von Gefangenenarbeit gegeben. Zwangsarbeit war üblich in der Zeit der industriellen Revolution, danach etabliert sich aber das Prinzip, wonach Gefangenenarbeit freiwillig sein sollte. In letzter Zeit hat es in manchen Länder einen Rückgriff auf die Zwangsarbeit gegeben. Manchmal wird das mit dem Prinzip, laut dem Gefangene für ihre Unterkunft arbeiten müssen, gerechtfertigt. Eine andere Rechtfertigung lautet, dass Gefangenenarbeit die Wiederintegration des Häftlings in die produktive Gesellschaft erleichtern sollte.</p>
<p>In den USA verdient ein Gefangener durchschnittlich ein Fünftel des Mindestlohns, und hat keine der üblichen Arbeitsrechte. Manche Beobachter behaupten, dass sich unter diesen Bedingungen ein Teufelkreis ergeben könnte. Kapitalistische Umstrukturierung bedeutet, dass Produktionsstellen immer öfter verlagert werden, und bewirkt einen Anstieg der Armut in westlichen Ländern. Es folgt eine Zunahme der Eigentumsdelikten und demzufolge ein Wachstum der Gefängnisbevölkerung. Wenn immer mehr Gefangene zur Arbeit gegen Niedriglöhne gezwungen werden, werden weitere Arbeitsstellen am Arbeitsmarkt abgebaut, und damit beginnt dieser Kreis wieder vom Anfang.</p>
<p>Für alle oben genannten Gründe ist es heute wichtiger den je geworden, eine radikale Kritik des Gefängnissystems und der Ideologie der Strafe und Rache die dahinter steckt auszuarbeiten. Diese Kritik sollte sich auch auf jene Institutionen richten, die Gesetze und Gefängnisse zu ihrem eigenen Schutz einsetzen, und gleichzeitig soziale Vorbedingungen für Kriminalität und Gefangenschaft hervorbringen. Viele AnarchistInnen haben versucht, eine solche Kritik auszuarbeiten.</p>
<p>Ein nützlicher erster Schritt, um auf anarchistische Haltungen zu diesem Themas anzugehen, ist, die Gründe der Feindlichkeit der AnarchIstinnen gegenüber Gesetze und Gefängnisse zu verstehen.</p>
<p>Was AnarchistInnenen antreibt, ist ihre Sehnsucht nach Freiheit und Emanzipation, sowie die Überzeugung, dass die Freiheit der Einzelperson nicht von der Freiheit der Anderen eingegrenzt wird, sondern von diesen erweitert wird. Wenn sie ein Gefängnis von draußen betrachten, fühlen sich AnarchistInnen in ihrer eigenen Freiheit eingeschränkt. Für sie ist das Gefängnis eine der extremsten und brutalsten Formen von Herrschaftsausübung und von Unterdruckung, als auch ein wahrscheinlicher Bestimmungsort für jene, die die Regeln der Herrschaft und des Kapitals radikal ablehnen.</p>
<p>AnarchistInnen meinen auch, dass Gesetze immer von einem Teil der Gesellschaft verwendet werden, um ihre eigenen Werte und Interessen allen Leuten aufzuerlegen. In unserer Gesellschaft dienen Gesetze deshalb hauptsächlich den kapitalistischen Interessen.</p>
<p>Ein anderer Grund warum AnarchistInnen sich mit diesem Thema häufig auseinander setzen müssen ist ein praktischer. Eine der meistgehörten Einwände gegen Anarchismus ist, dass eine herrschaftslose Gesellschaft rasch zu einem Chaoszustand und die Tyrannei der Stärksten führen würde. Diese Ansicht basiert auf dem weitverbreiteten Glauben, dass menschliche Natur in sich selbst zerstörerisch sei. Daher seien Gesetze notwendig, um ein friedliches Sozialleben zu ermöglichen.</p>
<p>Noch ein Grund für die Relevanz dieses Themas ist, dass Debatten und Widersprüche im diesem Bereich grundlegende Unterschiede anarchistischer Denkansätze ans Licht bringen. Diese Unterschiede haben Auswirkungen auf die Frage, wie eine freie Gesellschaft anschauen sollte, sowie wie wir dorthin kommen können.</p>
<p>Einen noch wesentlicheren Unterschied gibt es natürlich zwischen anarchistischen Handlungen zu diesem Thema auf der einen Seite, und die Argumente der autoritären und dogmatischen Linken auf der andere. Die meisten politischen Ideologien, die irgendeine Art Befreiung der Menschen versprochen hatten, haben nach ihrer Verwirklichung zu noch mehr Gesetze, Gefängnisse und Polizei geführt. Anarchismus darf nicht eine weitere Ideologie werden, die (genauso wie jede andere Ideologie) behauptet allgemeingültige Ideale der Freiheit und der Gerechtigkeit erkannt zu haben, und deshalb versucht diese Ideale allen Leuten aufzuerlegen. Um das zu vermeiden, versuchen wir Anarchistinnen unter anderem die Methoden zu thematisieren, die Gesellschaften verwenden, um Übereinstimmung durchzusetzen und Abweichungen von sozialen Werten zu brandmarken und zu bestrafen.</p>
<p>Trotz der Unterschiede zwischen verschiedenen anarchistischen Handlungen zu diesem Thema gibt es auch breite Bereiche der Übereinstimmung.</p>
<p>Grundsätzlich lehnen Anarchistinnen das Prinzip ab, in der sich eine Gesellschaft das Recht nimmt, Einzelpersonen zu urteilen und zu bestrafen. Dieses Recht hat sich immer auf irgendwelche Moral oder Herrschaft berufen, die höher als die Einzelperson ist. Laut AnarchistInnen hingegen gibt es keine höhere moralische Instanz als die Einzelperson.</p>
<p>Anarchistinnen meinen auch, dass Gesetze, Gefängnisse und der Strafvollzug wesentliche Bestandteile des Systems sind, das unsere jetzige Gesellschaftsordnung aufrechterhaltet. Sie alle wegzuräumen ist eine Vorbedingung der Individuelle- und Sozialemanzipation. Aus dieser Sicht können diese Institutionen nicht als Instrumente einer neuen freien Gesellschaft kooptiert werden. So wie der Staat, ist das Gesetz auch kein neutrales Werkzeug, das entweder für gute oder schlechte Zwecke verwendet werden kann. Genauso wie eine freie Gesellschaft kein Platz für staatliche Institutionen haben kann, hat es auch keinen Platz für einen Strafvollzug.</p>
<p>AnarchistInnen meinen, dass verbrecherisches Verhalten selbst ein Produkt unserer autoritären und ungleichen Gesellschaft ist. Es folgt, dass der beste Weg solches Verhalten zu bekämpfen seine Ursachen anzugreifen ist.</p>
<p>Es kann dieser Einblick auf verschiedenen Ebenen verstanden werden. Der fundamentalste ist, dass Verbrechen nur dort existieren können, wo es Gesetze zu übertreten gibt. Zum Beispiel hat eine Gesellschaft, die den Gebrauch bestimmter Rauschmitteln verbietet, oder über die persönliche Sexualität Gesetze gibt, neue Verbrechen aus dem Nichts geschaffen.</p>
<p>Weiterhin können wir beobachten, dass unsere Gesellschaft kriminelles Verhalten verursacht als direkte Konsequenz der ungerechten Verteilung ihres Reichtums. Historisch, und teilweise immer noch, ist für manche Leute das Begehen von Eigentumsdelikten keine Frage der Wahl sondern der Notwendigkeit gewesen, weil das Wirtschaftssystem ihnen kein alternatives Mittel des Überlebens zur Verfügung stellt. In hochindustrialisierten Ländern ist es häufiger der Fall, dass Eigentumsdelikte aus der Spaltung von allgemeinem Verlangen und der Möglichkeit der Verwirklichung stammen. Der Konsum gilt als Hauptideal unserer Gesellschaft. Die ungleiche Verteilung des sozialen Reichtums bedeutet aber, dass die Lebensstile, die in den Werbungen dargestellt werden, den meisten Leuten untersagt wird. Diese Diskrepanz zwischen der Ideologie und der Wirklichkeit der kapitalistischen Gesellschaft erzeugt eine Reihe frustrierter Menschen. Diese Menschen werden zum Verbrechen getrieben, nicht mehr aus Hunger sondern vom Traum ein Durchschnittskonsument zu werden. AnarchistInnen weisen darauf hin, dass in einer freien und kooperativen Gesellschaft, in dem das Privateigentum der Produktionsmitteln abgeschafft wäre, diese Beweggrunde für abweichendes Verhalten verschwinden würden.</p>
<p>Die Institutionen unserer Gesellschaft, die behaupten das Verbrechen zu kämpfen, sind selber ein Teil des Problems. Kropotkin hat als erster die weitbekannte Bezeichnung der Gefängnisse als Universitäten des Verbrechens formuliert. Hier werden Ersttäter, die Kavaliersdelikte begangen haben, neben gewaltsamen „Karriereverbrecher“ eingesperrt. Die Entmachtung und alltägliche Demütigungen welche die Häftlinge erfahren, können sie gegenüber der ganzen Gesellschaft verbittern. Nach der Entlassung wird es schwieriger sein, sich in die Gesellschaft wiederzuintegrieren. Zerrissene Sozialverbindungen, Verlust des Eigentums und Arbeitslosigkeit, sowie das Brandmal des Exgefangenen werden das noch schwieriger machen. Es könnte ein gesamter Vortrag dem Thema der Nutzlosigkeit der Strafanstalten gewidmet werden. Es soll heute genug sein, folgendes zu sagen. Unter allen Funktionen, die Gefängnisse laut ihrer Anhänger erfüllen (nämlich Entmündigung, Bestrafung, Abschreckung, Stigmatisierung und Rehabilitation), ist die Rehabilitation die Funktion wo sie am meisten Versagen.</p>
<p>Schließlich argumentieren AnarchistInnen, dass sogar jene unsozialen und verabscheuungswürdigen Taten wie Mord und Vergewaltigung, die einige Leute in unserer Gesellschaft begehen, durch die jetzige Gesellschaftsordnung verursacht oder mindestens massiv angeregt werden. Eine erste Anmerkung ist, dass die meisten gewaltsamen oder mörderischen Taten nicht zufällig passieren. Sie treten innerhalb spezifischer sozialer Verhältnisse auf. Der Grossteil der Gewalt gegen Frauen oder Kinder findet innerhalb der patriarchalischen Kernfamilie statt. Viele Morde werden innerhalb dem kriminellen Milieu begangen. Folglich könnte eine Gesellschaft, in der soziale Beziehungen ganz anders sind, die wesentlichste Vorbedingungen für extrem unsoziale Taten abschaffen.</p>
<p>Bezüglich jenen wenigen Extremfällen, die unter eine eigene Kategorie der Grausamkeit fallen, wie die des Lustmörders oder Zwangsvergewaltigers, ist eine weitere Anmerkung zu machen. Selbst wenn man nicht annimmt, dass unsere Gesellschaftsordnung die Hauptursache solcher Arten des Verhaltens ist, wäre es schwer zu verneinen, dass sie es fördert. Eine Analyse der Taten und der Persönlichkeit berüchtigter Serienmörder, Vergewaltiger und Kindermörder zeigt, dass sie vielmehr als nur von den gesellschaftlichen Normen abzuweichen, eher eine groteske und extreme Wiederspiegelung der schlimmsten Charakterzüge der heutigen Gesellschaft sind. Diese Gesellschaft basiert auf extremer Konkurrenz anstatt gegenseitiger Solidarität, und ist durchaus mit Herrschaft, Militarismus und Sexismus erfüllt. Außerdem fühlt die Gesellschaft noch die Auswirkungen von 2000 Jahren repressivem Moralismus. Ihre Wirtschaftsordnung verursacht einen immer größeren sozialen Ausschluss, der selber Frust und Depression verbreitet. Es ist deshalb kein Zufall, dass solch eine Gesellschaft Leute erzeugt, die ihrem Frust, Sexismus, Herrschsucht und Xenophobie eine mörderische Auswirkung geben.</p>
<p>Aufgrund der oben genannten Gründe sind AnarchistInnen in ihrer Überzeugung einig, dass unsoziales und zerstörerisches Verhalten im Übergang zu einer freien Gesellschaft zwangsläufig und massiv abnehmen wird. Unterschiedliche Meinung gibt es wie dieser Übergang geschehen kann, ob es einen Überrest dieses Verhaltens immer noch geben wird, und wenn ja, wie eine freie Gesellschaft damit umgehen soll.</p>
<p>Zum ersten Punkt gibt es drei grobe Denkansätze:</p>
<p>Einerseits hat es Autoren wie Bakunin und Malatesta gegeben, die den revolutionären Prozess als erfolgreiches Ergebnis einer oder mehrerer Aufstände gesehen haben. Dieser Meinung nach wird der Prozess der Revolution erfordern, dass jede Einzelperson eine Reihe von Erfahrungen wahrnehmen wird, und an der Entwicklung neuer Arten der Geselligkeit teilnehmen wird. Dieser Prozess wird darum die Belehrung unserer Gesellschaft auslöschen, und die Erscheinung postrevolutionärer Werte erlauben. Im Gegensatz zu heutigen Werten werden diese kein unsoziales Verhalten fördern, sondern Kooperation und Gemeinschaft.</p>
<p>Andere AnarchistInnen wie Gustav Landauer haben gemeint, dass die oben genannte Wende der Werte und des Verhaltens durch einen Prozess der sozialen Erziehung und der Propaganda innerhalb der jetzigen Gesellschaft stattfinden soll. Anhänger dieser Ansicht behaupten, dass solch ein langer und allmählicher Prozess notwendig sei, bevor Leute für eine Gesellschaft ohne Herrschaften, Gesetze und Polizei bereit sein könnten, um Chaos und revolutionäre Gewalt zu vermeiden. Dieser Meinung nach werden schließlich der Staat sowie der Strafvollzug verschwinden, sobald sie überflüssig geworden sind.</p>
<p>Der dritte Denkansatz setzt einen anderen Schwerpunkt. Kropotkin hat gemeint, dass Solidarität und Gemeinschaft angeborene menschliche Instinkte sind. Daher lautet die Frage aus dieser Sicht nicht solidarische Werte zu erzeugen, sondern die optimalen Bedingungen zu finden, in dem sich dieser Instinkt endlich entfalten kann. Das wird von sich selbst aus passieren, nachdem wir diese Instinkte von allen Hindernissen befreit haben, die sie bis jetzt zurückgedrängt haben.</p>
<p>In Bezug zur nächsten Frage, nämlich wie eine freie Gesellschaft mit abweichendem Verhalten umgehen soll, haben Proudhon und seine Anhänger eine einzigartige Stellungnahme angenommen. Sie meinen, dass eine Gesellschaft aus freien Einzelpersonen einen wesentlichen Anteil an Konflikt zwangsläufig hervorbringen wird, der teilweise zu unsozialem Verhalten führen könnte. Aber das Ziel sollte nicht sein, diese Konflikte zu ersticken oder sich einzubilden, dass sie einfach verschwinden werden. Vielmehr sei es eine Frage der Entwicklung von Instrumenten, mit denen die Gesellschaft solche Konflikte regulieren kann, gemäss der Prinzipien des Föderalismus und des Kontraktualismus.</p>
<p>Die meisten AnarchistInnenen haben einen anderen Schwerpunkt. Es wird betont, dass eine freie Gesellschaft jene Gesellschaft ist, wo allgemeine Entscheidungen, Sozialnormen und Produktionsweisen nicht von einer Mehrheit auferlegt werden (egal ob durch Parlamentarismus oder direkte Demokratie), sondern von jeder Einzelperson freiwillig angenommen oder abgelehnt wird. Eine kritische Minderheit wird es immer geben, und sie muss die Freiheit haben, die Sozialnormen nicht für sich anzunehmen, und ihren eigenen Weg zum Glück zu versuchen. Der einzige Fall, wo abweichendes Verhalten ein Problem wird, ist wenn es zu unsozialem und gewaltsamem Verhalten führt. Sogar dann wendet die Gesellschaft nicht das Bestrafungsprinzip an, sondern beschäftigt sich mit diesem Verhalten durch Maßnahmen die immer konsequent zwei Ziele verfolgen &#8211; den angerichteten Schaden zu reparieren als auch weitere Schäden zu vermeiden.</p>
<p>Jede freie Gemeinschaft wird diese Maßnahmen in der Praxis vom Fall zum Fall bestimmen. Vorschläge für diese Maßnahmen sind aber schon gemacht worden, und ich werde hier ein Paar erwähnen. Die Gemeinschaft könnte Täter zum Wiedergutmachen überzeugen, und könnte selber die Opfer praktisch unterstützen. Sie könnte Vorgänge zur Verfugung stellen, um Konflikte gewaltlos durch Vermittlung aufzulösen, und könnte mithelfen, die materielle Ursache des Konflikts zu beseitigen. Außerdem könnte die Gemeinschaft ihre schwächeren Mitglieder Schutz von Drohungen bieten.</p>
<p>Was übrig bleiben wird, sind jene wenige Rückfällige, die aus welchen Gründen auch immer, ihr Verhalten nicht verbessern wollen oder können, und sich weiter in einer Art und Weise verhalten, die andere Mitglieder der Gemeinschaft bedroht. Viele Anarchistinnen haben nach Kropotkin gemeint, dass solche Fälle pathologisch sind, das heißt, dass die Person, die sich dauernd unsozial und gewaltsam benimmt, so tut als Folge einer Geisteskrankheit, und muss deshalb in erster Linie geholfen und geheilt werden. Die Details einer solchen Heilung sind von den meisten Anarchistinnen unklar gelassen worden, gemäss dem Prinzip, dass eine freie Gesellschaft in der besten Lage ist, jene Methoden zu bestimmen, die sowohl wirksam als auch mit anarchistischen Prinzipien übereinstimmend sind. Erwähnenswert sind aber Kropotkins Worte, nämlich dass der pathologische Charakter dieser Verhaltensweisen noch ein weiterer Grund ist, jene Bestrafungs- oder Segregationsprinzipien abzulehnen.</p>
<p>Solche Zusicherungen waren für andere nicht genug. Sie haben darauf hingewiesen, das die Gleichsetzung von abweichendem und geisteskrankem Verhalten eine Gefahr sein könnte. Ein Blick auf die Sowjetunion, die die Psychiatrie als Mittel der sozialen und politischen Kontrolle massiv verwendete, bestätigt diese Gefahr.</p>
<p>Der Italienische Anarchist Enzo Martucci akzeptiert in einem Streitgespräch mit Malatesta, dass es nötig für eine Gemeinschaft ist, sich gegen konkrete Drohungen zu verteidigen. Für extreme Fälle kann das unter Anderem der Ausschluss der hartnäckigen Täter aus der Gemeinschaft bedeuten. Was aber absolut zu vermeiden sei, ist die Gründung einer Art „Haftklinik“, wo der Täter gegen seinen Willen eingesperrt wird. Diese Kliniken wären schlimmer und unmenschlicher als heutige Gefängnisse. Heute hat der Häftling eine gewisse Strafe zu bußen, und danach wird er entlassen. Hingegen wäre die Einsperrung in solchen Haftkliniken unbegrenzt. Der Patient würde nur dann entlassen werden, wenn er als geheilt betrachtet ist. Die Etablierung von permanenten Strukturen, um unsoziale Menschen zu behandeln, würde laut Martucci auch eine Gefahr für die freie Gesellschaft darstellen. Genau wie in unserer Gesellschaft würde das Vorhandensein solcher Haftkliniken nicht nur die Freiheit der eingesperrten Leute begrenzen, sondern die ganze Gesellschaft mit dieser Unfreiheit erfüllen.</p>
<p>Malatestas Antwort wiederum war, zu behaupten, dass die oben genannte Meinung blindes Vertrauen zeigt, mit der Fähigkeit von Einzelnen sich spontan gegen unsoziale Handlungen zu verteidigen, ohne dass eine Art Lynchjustiz entsteht.</p>
<p>Diese unterschiedliche Meinungen sind wahrscheinlich Folge der Tatsache, dass es keine perfekte und allgemeingültige Lösung für eine Welt ohne Gefängnisse gibt. Es gibt sehr gute Gründe zu behaupten, dass das Problem des unsozialen Verhaltens massiv reduziert sein wird, wenn wir erst einmal alle die Anlässe abgeschafft haben, die solchem Verhalten zu eitern und zu wachsen bringen. Eine herrschaftslose Gesellschaft wird aber kein Himmel auf der Erde sein. Es wird Konflikte weiter geben, so wie ein Maß unsoziales Verhalten.</p>
<p>Gemeinschaften werden Wege finden, um mit solchen Problemen umzugehen, in Weise welche die Wirkung solchen Problemen klein halten werden, und ohne dass der Gemeinschaft noch mehr Schaden verursacht wird. Es gibt eine Menge möglicher Weise, und jede herrschaftslose Gemeinschaft wird eine oder die andere bevorzugen. Es wird keine davon perfekt sein. Was wir aber ohne Zweifel sagen können, ist das der größte Teil davon wesentlich wünschenswerter wird als der Zwangsjacke die uns herum gebaut wird, die unserer Freiheit schonungslos wegfrisst, aber weder unsoziales verhalten bekämpfen kann, noch seine sozialen Auswirkungen mindern kann.</p>
<p><em>(Dieser Vortrag wurde am 16. Mai 2004 als Teil der Veranstaltungsreihe &#8220;Was ist Anarchie?&#8221; gehalten) </em></p>
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